Gmünder-Kalender keine Pornographie
Am 8. Februar urteilte das Kammergericht Berlin über einen seit Jahren schwelenden Bilderstreit: Der Verlag Bruno Gmünder hatte Fotowandkalender publiziert, auf denen nackte Männer mit einer Erektion zu erkennen sind. Die Anklage plädierte auf Pornografie und Verletzung des Jugendschutzes mit dem Ziel, die Veröffentlichung solcher Fotos in Zukunft zu verhindern.
Zwei Gerichte hatten die Kalender schon im Vorfeld beurteilt – jeweils mit Freispruch – doch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wollte die Frage höchstinstanzlich geklärt wissen.
Das Kammergericht folgte der Argumentation des Verlags: Wenn die Abbildung einer Erektion nicht bildbestimmend ist, die abgebildete Person als eigene Persönlichkeit erkennbar bleibt, das Bild insgesamt nicht reißerisch ist, dann könne dies keine Pornografie sein. Jugendgefährdend könne das auch deshalb schon nicht sein, weil der bloße Anblick eines solchen Bildes keineswegs einen heutigen Jugendlichen derart verstören könne, dass er in seiner Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt würde.


